Nutzung Sozialer Netzwerke zu Fahndungszwecken
"Virtuelle Ermittler" bei Polizei, Bundeskriminalamt und Geheimdiensten; Schaffung gesetzlicher Befugnisse für verdeckte Ermittlungen in sozialen Netzwerken, unzulässiges Profiling durch Verknüpfung von Daten, Einsatz spezieller Software zu Online-Ermittlungen, Beteiligung von Stellen des Bundes an virtuellen Ermittlungen innerhalb der EU und international<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)