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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-327650

Nutzung eines Portrais von Bundeskanzler Friedrich Merz für eine Werbung des Ludwig-Erhard-Gipfels

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erfolgte die Bewerbung des als &quot;Ludwig Erhard Gipfels &ndash; Tegernsee Summit&quot; und &quot;Deutschlands Meinungsführertreffen&quot; bezeichneten Veranstaltung der WEIMER MEDIA GROUP GmbH mit einem Portrait des Bundeskanzlers Friedrich Merz und einer mit &quot;Friedrich Merz Bundeskanzler&quot; schließenden Empfehlung mit Wissen und Wollen des Bundeskanzlers (www.nius.de/politik/news/weimer-gipfel-abmahnung-kanzler-merz-testimonial/c0578339-aea2-4b99-8019-8537fee8098b), und wie verträgt es sich nach Auffassung der Bundesregierung mit den an Mitglieder der Bundesregierung zu stellenden Anforderungen, dass in Abhängigkeit der Antwort auf die erste Teilfrage entweder der Bundeskanzler nach meiner Auffassung bewusst die finanziellen Interessen seines Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer gefördert hat, oder aber der Kulturstaatsminister es geschehen ließ, dass ein ihm und seiner Ehefrau gehörendes, von der Ehefrau kontrolliertes Unternehmen (www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/Medienstaatsminister-Weimer-erlaeutert-Beteiligung---keine-Stimmrechte-6c5a2b6d-c485-4bd4-986e-27429edd521f) das Amt des Bundeskanzlers ohne Erlaubnis für Werbezwecke genutzt hat, wobei nach meiner Auffassung die finanziellen Interessen angesichts von Entgelten von 935 Euro für das &quot;Early-Bird-1-Tagesticket &hellip;&quot; bis zu 2.595 Euro für das &quot;Early-Bird-3-Tagesticket &hellip;&quot; (https://ludwig-erhard-gipfel.de/ticket/) nicht völlig unerheblich sind?