Nutzung eines eigenen Glasfasernetzes durch OTT-TV Anbieter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird nach Ansicht der Bundesregierung ein OTT-TV-Anbieter zu einem Kabelnetzbetreiber, wenn er für den Transport der Signale teilweise auf ein eigenes Glasfasernetz zurückgreifen kann, das aber weder bis zum Endkunden führt noch dass der Endkunde eine vertragliche Beziehung zur Nutzung dieses Glasfasernetzes hat?