Nutzung eines eigenen Fahrers durch den Präsidenten der Fraunhofer-Gesellschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden der Bundesregierung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32345 seitens der Fraunhofer-Gesellschaft weitere Details zur Nutzung eines eigenen Fahrers für den Präsidenten übermittelt, die dann aber nicht in die offizielle Antwort auf die Kleine Anfrage übernommen wurden – in der Antwort der Bundesregierung heißt es (Bundestagsdrucksache 19/32549), "es stehen ihm (Fraunhofer-Präsident Neugebauer) an den jeweiligen Standorten keine eigenen Fahrer zur Verfügung; er nutzt bei Bedarf die Fahrbereitschaft", während die FraunhoferGesellschaft nach mir vorliegenden Informationen differenzierter antwortet, es komme ein Fahrer zum Einsatz, "der ganz überwiegend für Prof. Neugebauer im Einsatz ist, jedoch auch andere Aufgaben aus dem Bereitschaftspool übernimmt. In die Antwort auf die Kleine Anfrage wurde diese Differenzierung nicht aufgenommen" –, und inwiefern hält die Bundesregierung eine unabhängige Überprüfung bzw. Vervollständigung der Angaben, die insgesamt zur Beantwortung der o. g. Anfrage übermittelt wurden – angesichts der oben genannten, bestehenden Diskrepanzen bezüglich der Nutzung eines persönlichen Fahrers – auch in anderen Fragebereichen für notwendig (vgl. www.jmwiarda.de/2021/10/01/mit-einer-falschenantwort-abgespeist/)?