Nutzung einer von der Ukraine geführten Liste ehemaliger Kriegsgefangener für Einträge in das Schengener Informationssystem II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesinnenministerium Kenntnis von einer bei der Regierung in Kiew geführten Liste, die zu Informationszwecken an Europol übermittelt wurde und die über 3.000 Ukrainern enthält, die von Russland in besetzten Gebieten (etwa Mariupol) gefangen gehalten wurden (www.europol.europa.eu/media-press/newsroom/news/fact-check-europol-support-to-ukraine-and-entries-schengen-information-system), und inwiefern hat das Bundesinnenministerium diese Liste genutzt, um einzelne der dort aufgeführten Ex-Gefangenen in das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Einreiseverweigerung einzutragen (bitte angeben, wie viele Menschen in das SIS II eingetragen wurden)?