Nutzung des zentralen E-Mail-Postfachs der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können alle Kundinnen und Kunden der Bundes-agentur für Arbeit bzw. der Arbeitsämter und der Jobcenter als gemeinsame Einrichtung der Kommunen mit der Bundesagentur für Arbeit das zentrale Postfach der Bundesagentur für Arbeit mit De-Mailsystem Zentrale.De-Mail-Kundenservice @arbeitsagentur.de-mail.de zur rechtssicheren Übermittlung von E-Mails inklusive Unterlagen an die Bundesagentur für Arbeit und die genannten Jobcenter nutzen, wenn nein, warum nicht?