Nutzung des Truppenübungsplatzes im Kreis Minden-Lübbecke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang (zeitlich und materiell) sollen auf dem erweiterten Truppenübungsplatz nördlich und südlich der L 770 im Kreis Minden-Lübbecke, Bereich Hille-Wittloge Schieß- und Sprengübungen stattfinden, und mit welchen Belastungen müssen die Anliegerinnen und Anlieger rechnen (siehe www.nw.de/lokal/kreis_ minden_luebbecke/luebbecke/22362416_ Bundeswehr-plant-Wittloge-Ausbau.html)? <br /> <br /> Aus welchen Gründen benötigt die Bundeswehr das in Frage 60 genannte Areal als Übungsplatz, und wann werden die Anliegerinnen und Anlieger über die zukünftige Nutzung informiert?