Nutzung des Gefechtsübungszentrums Heer durch nichtstaatliche Akteure
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wen konkret meint die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9458 mit "nichtstaatlichen Akteuren", die im Rahmen des vernetzten Ansatzes im aktuellen Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr künftig das Gefechtsübungszentrum Heer in der Altmark inklusive der Kampfübungsstadt Schnöggersburg als Ausbildungs-und Übungsstätte für Militäreinsätze im Ausland nutzen können dürfen, und nach welchen Kriterien sollen diese "nichtstaatlichen Akteure" ausgewählt werden (bitte detailliert ausführen)?