Nutzung des EU-Freizügigkeitsrechts durch die zusätzliche Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft von britischen Staatsangehörigen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung angesichts des bevorstehenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, (Brexit) die Möglichkeit für britische Staatsangehörige, auch nach dem Brexit durch die zusätzliche Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit weiterhin in den Genuss der Freizügigkeit in der EU zu kommen, und wie beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Gewährleistung der in Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) enthaltenen Gleichheitsrechte der Deutschen sicherzustellen?