Nutzung des ESM als Hilfsinstrument für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Ausbruchs des Coronavirus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag Italiens, den Europäischen Stabilitätsmechanismus als Hilfsinstrument für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Ausbruchs des CoronaVirus zu nutzen (https://hbapp.handelsblatt.com/cmsid/25652432.html), und welche Konditionalitäten sind für die Bundesregierung in der Frage notwendig?