Nutzung des Berliner Olympiastadions für politische Zwecke
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Vor dem Hintergrund der Nutzung des Berliner Olympiastadions als türkisches Großwahllokal frage ich die Bundesregierung, welche Regelungen bzw. Vereinbarungen der Bund als ehemaliger Eigentümer des Berliner Olympiageländes bei der damaligen Eigentumsübertragung an das Land Berlin getroffen hat, um allgemein eine symbolhafte Nutzung des Berliner Olympiastadions für politische Zwecke auszuschließen, auch im Hinblick auf die sensible geschichtliche Vergangenheit des Bauwerkes? </p>