Nutzung des Baukindergelds als Eigenkapital
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Bundesländern kann nach Kenntnis der Bundesregierung das Baukindergeld als Eigenkapital genutzt werden (bspw. durch ein entsprechendes Programm des Landes), und zu welchen Konditionen ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Landesprogrammen jeweils möglich?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, allen in Frage kommenden Haushalten zu ermöglichen, dass das Baukindergeld als Eigenkapital genutzt werden kann (z. B. über ein vergleichbares Bundesprogramm oder in Zusammenarbeit mit den Ländern), und wenn nicht, warum nicht?