Nutzung der Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit des Arbeitslosengeldes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang wird die Sonderregel für kurzzeitig Beschäftigte gemäß § 142 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) derzeit genutzt, und hält die Bundesregierung diese Regelung für geeignet, um Kulturschaffende ausreichend gegen Arbeitslosigkeit abzusichern?