Nutzung der Sanktionsmöglichkeiten gemäß Asylbewerberleistungsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang wurden die Sanktionsmöglichkeiten nach § 1 Absatz 4, § 1a Absatz 1 bis 7, § 2 Absatz 1 Satz 1, § 5 Absatz 4 und § 5b Absatz 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes seit 2015 genutzt (bitte nach den genannten rechtlichen Bestimmungen, bei § 1a auch nach Absätzen getrennt aufführen)?