"Nutzung der Ressourcen der Zeitarbeitsunternehmen bei der Fachkräfteeinwanderung"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die Ressourcen der Zeitarbeitsunternehmen bei der Fachkräfteeinwanderung zu nutzen, oder plant die Bundesregierung weiterhin Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gemäß § 40 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes, der Fachkräften aus einem Drittstaat einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung verwehrt, sofern diese einen Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen vorlegen, vorzuenthalten?