Nutzung der personenbezogenen Daten von Minderjährigen durch das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Verpflichtung der Meldebehörden zur Weitergabe der personenbezogenen Angaben von Minderjährigen an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw), Informationsschreiben der Bundeswehr auf Grundlage der übernommenen Daten, mögliche Datenweitergabe an Dritte, Datenlöschung, Kooperation der Bundeswehr mit PR-Agenturen, Zahl der Karriereberatungsbüros der Bundeswehr sowie der Dienstposten innerhalb des BAPersBw für Aufgaben der Personalgewinnung<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)