Nutzung der Öffnungsklausel der DSGVO und Vorlage des Entwurfs für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist mittlerweile die Prüfung, ob die Bundesregierung von der in Artikel 88 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthaltene Öffnungsklausel Gebrauch machen und den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Beschäftigtendatenschutzgesetzentwurf vorlegen wird (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 19/4317), abgeschlossen, und wenn nicht, warum nicht?