Nutzung der Möglichkeit der Anforderung von Angaben zu Einkommensverhältnissen nach § 43 Absatz 5 SGB XII
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Möglichkeit der Anforderungen von Angaben zu Einkommensverhältnissen in § 43 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuchs (SGB XII) (zur Widerlegung der Vermutung, dass das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Personen nach Satz 1 die Jahreseinkommensgrenze nicht überschreitet) nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig von Trägern genutzt, und hält die Bundesregierung dies für ein geeignetes Instrument, um Angehörige von Bürokratie und Traumatisierung zu entlasten?