Nutzung der im Rahmen der "Operation Inherent Resolve" bereitgestellten Aufklärungsergebnisse durch Dritte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass die bereitgestellten Aufklärungsergebnisse im Rahmen der "Operation Inherent Resolve" der Anti-IS-Koalition, die vermeintlich nicht der Auswahl von zu bekämpfenden Zielen dienen, von anderen beteiligten Nationen als dezidierte Zielkoordinaten zum Angriffsziel gemacht werden, insbesondere dann, wenn es sich nicht um ein bewegliches bzw. mobiles Ziel in Form eines Panzers und mehrerer anderer Fahrzeuge handelt (Bundestagsdrucksache 18/9730, Frage 37)?