Nutzung der für den Strukturwandel in den Kohleregionen zugesagten Bundesmittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung den Bedarf, bei der Vergabe der Kohlemilliarden aus dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen nachzusteuern, um zu verhindern, dass die Gelder beispielsweise für die Fertigstellung der A 72 und andere Infrastrukturprojekte verwandt werden, anstatt Anreize für private Investoren zu bieten, wie es etwa im benachbarten Polen geschieht, und somit ‒ außerhalb von Forschungsinstituten oder Außenstellen von Bundesämtern ‒ nachhaltige Arbeitsplätze geschaffen werden, die den Braunkohlebeschäftigten eine Zukunftsperspektive geben, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung hier nachzubessern (bitte erläutern; vgl. Artikel "Berechtigte Zweifel", JUNGE FREIHEIT Nr. 34/21, 20. August 2021, S. 11)?