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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-270737

Nutzung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe als Datenquelle für den 6. Armuts- und Reichtumsbericht

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird im Rahmen des Sechsten Armuts- und Reichtumsberichts die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wie bei vorhergehenden Armuts- und Reichtumsberichten als Datenquelle z. B. im Bereich Einkommensverteilung, Armutsrisikoquoten und Armutsrisikogrenzen genutzt, auch vor dem Hintergrund der Feststellung im 3. Armuts- und Reichtumsbericht, dass alle vier Datenquellen (EVS, Sozio-oekonomisches Panel &ndash; SOEP, EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen &ndash; EU-SILC, Mikrozensus) &quot;entsprechend ihrer spezifischen Konzeption Vorzüge&quot; haben und die &quot;Befragungen [...] zudem unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte [haben], weswegen die Verwendung von Ergebnissen aus allen Stichproben sinnvoll ist.&quot; (vgl. 3. Armutsund Reichtumsbericht, S. X, www.armuts-und-rei chtumsbericht.de/Shared-Docs/Downloads/Berich te/dritter-armuts-reichtumsbericht.pdf?__blob=pu blicationFile&v=3) und vor dem Hintergrund, dass die ,,bewährte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) unter Beachtung von Sonderauswertungen Basis der Berechnungen&quot; für die Regelbedarfe (4. ARB www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Berichte/vierter-armuts-und-reichtumsbericht.pdf?__blob-publicationFile&v=3, S. 160) sei, und wenn nein, warum nicht?