Nutzung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe als Datenquelle für den 6. Armuts- und Reichtumsbericht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird im Rahmen des Sechsten Armuts- und Reichtumsberichts die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wie bei vorhergehenden Armuts- und Reichtumsberichten als Datenquelle z. B. im Bereich Einkommensverteilung, Armutsrisikoquoten und Armutsrisikogrenzen genutzt, auch vor dem Hintergrund der Feststellung im 3. Armuts- und Reichtumsbericht, dass alle vier Datenquellen (EVS, Sozio-oekonomisches Panel – SOEP, EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC, Mikrozensus) "entsprechend ihrer spezifischen Konzeption Vorzüge" haben und die "Befragungen [...] zudem unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte [haben], weswegen die Verwendung von Ergebnissen aus allen Stichproben sinnvoll ist." (vgl. 3. Armutsund Reichtumsbericht, S. X, www.armuts-und-rei chtumsbericht.de/Shared-Docs/Downloads/Berich te/dritter-armuts-reichtumsbericht.pdf?__blob=pu blicationFile&v=3) und vor dem Hintergrund, dass die ,,bewährte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) unter Beachtung von Sonderauswertungen Basis der Berechnungen" für die Regelbedarfe (4. ARB www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Berichte/vierter-armuts-und-reichtumsbericht.pdf?__blob-publicationFile&v=3, S. 160) sei, und wenn nein, warum nicht?