Nutzung der durch die Übernahme der BAföG-Ausgaben freigewordenen Mittel durch die Bundesländer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung trotz gegenteiliger Äußerungen, wonach es angeblich einige Länder gebe, die durch die Übernahme der BAföG-Ausgaben freigewordene Mittel nicht für Bildung und Wissenschaft ausgegeben hätten (siehe 218. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 16. Februar 2017), an ihrer Feststellung fest, "die Auswertung der vorliegenden Daten stützt die Annahme, dass die frei gewordenen Mittel den Bildungs- und Wissenschaftshaushalten der Länder zugutekommen" siehe z. B. Bundestagsdrucksache 18/8973, und sieht die Bundesregierung Anlass, ihre Auffassung zu ändern?