Nutzung der Cum/Ex-Steuergestaltung mit Leerverkauf eines ausländischen Leerverkäufers durch inländische Banken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist die von Stephan Rau in in der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht 2007, S. 1192, skizzierte Cum/Ex-Steuergestaltung mit Leerverkauf eines ausländischen Leerverkäufers, in der eine inländische Depotbank als das Liefergeschäft (mit deutschen Ex-Aktien) abwickelnde Bank nach Einführung der Regelung in § 20 Absatz 1 Nummer 1 Satz 4 EStG mit dem Jahres- steuergesetz 2007 nicht als das den "Verkaufsauftrag ausführende inländische Kreditinstitut" anzusehen sei, von inländischen Banken genutzt worden, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Gestaltung in Bezug auf die durch die inländische Depotbank ggfs. nicht abgeführte Kapitalertragsteuer bei durch dieselbe inländische Depotbank für den ausländischen Leerverkäufer ggfs. ausgestellter Steuerbescheinigung?