Nutzung der Antiterrordatei durch die Sicherheitsbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Datensätze sind aktuell in der durch das Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (ATDG) errichteten sogenannten Antiterrorpartei gespeichert, und wie viele Datensätze wurden bisher aus dieser Datei wieder gelöscht, weil sie im Sinne von § 11 Absatz 2 Satz 1 ATDG als nicht mehr erforderlich angesehen wurden?<br /> <br /> Wie oft wurde gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 ATDG bisher auf die Antiterrordatei zugegriffen, und in wie vielen Fällen wurde der Zugriff auf die erweiterten Grunddaten gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 gewährt?<br /> <br /> In wie vielen Fällen wurde auf die in der Antiterrordatei gespeicherten erweiterten Grunddaten gemäß der Eilfallregelung nach § 5 Absatz 2 ATDG zugegriffen, und in wie vielen Fällen wurde die erforderliche nachträgliche Zustimmung zu dem Zugriff durch die Behörde, die die Daten eingegeben hat, verweigert?