Nutzung bestehender Potenzialflächen im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zum Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viel Fläche könnte nach Berechnungen der Bundesregierung von den bestehenden Potenzialflächen nach der neuen Regelung aus dem Textentwurf eines Gesetzes zum Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden noch genutzt werden, und wurde die Berechnung für den Artikel in der jetzigen Fassung gegenüber den Berechnungen vom Umweltbundesamt 2013 noch einmal angepasst?