Nutzen der IGel-Leistungen Glaukom-Untersuchung und VUS-Screening
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Ergebnissen „keine Evidenz zum patientenrelevanten Nutzen“ für die häufigen IGeL-Leistungen Glaukom-Untersuchung und VUS-Screening – bei letzterem ist sogar eher „ein Schaden zu erkennen“, da durch die hohe Überdiagnose unnötige invasive Eingriffe vorgenommen werden – in dem mit Mitteln des Bundes finanzierten und vom zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit gehörenden Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) 2011 publizierten Health Technology Assessment (HTA-Bericht 113 „Individuelle Gesundheitsleistungen“), und wie gedenkt sie angesichts dieser ausdrücklich nicht dem medizinischen Nutzen und gesundheitsfördernden Wohl von Patientinnen und Patienten dienenden IGeL-Aktivitäten, im ambulanten Bereich ihrer politischen Steuerungsaufgabe, ihrer Aufsichts-und Fürsorgepflicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen?