Novellierung des Stammzellgesetzes - Chancen für Forschung
Novellierung des Stammzellgesetzes: Ersetzen der Stichtagsregelung zur Forschung an humanen embryonalen Stammzellen (HES) in § 4 StZG durch Einzelfallprüfung der Genehmigungsbehörde, Streichung der Strafvorschriften im Stammzellgesetz, eindeutige Bezugnahme auf Strafbarkeit im Inland, Einfuhr von HES-Zelllinien auch für diagnostische, präventive und therapeutische Zwecke