Novellierung des Postgesetzes für eine künftige Genehmigungspflicht aller Entgelte der Deutschen Post AG bei der Bundesnetzagentur
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die von der Bundesnetzagentur vertretene Auffassung (vgl. DER SPIEGEL 4/2011, S. 58), wonach die Deutsche Post AG in Zukunft sämtliche Entgelte einschließlich der Preise von Teilleistungen für Wettbewerber, wie etwa die Sortierung oder den Transport von Briefen, der Bundesnetzagentur vorab zur Genehmigung vorlegen soll, und bis wann soll das Postgesetz entsprechend novelliert werden?