Novellierung des Fluglärmgesetzes (G-SIG: 10003588)
Installierung von ständigen Lärmmesseinrichtungen bei einem Fluglärmpegel von über 75 dB (AI), Umstellung des Fluglärmgesetzes auf in der Akustik und in der Lärmmedizin benutzte Einzelschallgrößen und Kennwerte, Einrichtung von Lärmschutzkommissionen und Lärmschutzbeauftragten, Ausdehnung der Erstattungsregelung für Lärmschutzmaßnahmen auf Einrichtungen der Schutzzone 2, Problem der Ultraleichtflugzeuge