Notwendigkeit zur Übermittlung von deutschen oder NATO-Geodaten an die Ukraine im Falle einer Lieferung von TAURUS-Marschflugkörpern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wäre nach Kenntnisstand der Bundesregierung bei einem Einsatz von deutschen TAURUSMarschflugkörpern durch das ukrainische Militär der Transfer von deutschen oder NATO-Geodaten – entweder regelmäßig oder unmittelbar vor Gebrauch der Waffen – notwendig, und wie beurteilt die Bundesregierung im Falle der Lieferung von TAURUS-Marschflugkörpern in die Ukraine – unter Berücksichtigung des von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages ausgearbeiteten Sachstands "Rechtsfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine durch NATO-Staaten zwischen Neutralität und Konfliktteilnahme" (WD 2 – 3000 – 019/22 vom 16. März 2022; www.bundestag.de/resource/blob/892384/d 9b4c174ae0e0af275b8f42b143b2308/WD-2-019-22-pdf-data.pdf) – einen solchen Transfer von Geodaten in Hinblick auf das Risiko des dort angemerkten "Graubereichs zwischen Konfliktteilnahme und Nichtkriegsführung" (S. 9) für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland?