Notwendigkeit weiterer Ermittlungen durch das Kommando Führung Operationen von Spezialkräften zur Aufklärung des Luftangriffs im Raum Kunduz im September 2009
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum ist die Bundesregierung der Auffassung, dass für die von der Bundeskanzlerin zugesicherte „lückenlose Aufklärung“ des tragischen Luftangriffs zur Vernichtung sogenannter Aufständischer in der Nacht vom 3. zum 4. September 2009 in Kundus weitere Ermittlungen durch das Kommando Führung Operationen von Sepzialkräften notwendig sind, und wenn nein, warum nicht?