Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Beweggründe hatte die Bundesregierung mit dem am 18. Juni 2010 vom Bundestag beschlossenen GKV-Änderungsgesetz (GKV = gesetzliche Krankenversicherung), das unter anderem die Erhöhung des gesetzlichen Zwangsrabatts und ein Preismoratorium für Arzneimittel enthält, zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen auf gesetzliche Maßnahmen zurückzugreifen, obwohl der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Philipp Rösler, in seiner Regierungserklärung vom 25. November 2009 noch erklärt hatte, die Bundesregierung bräuchte für die Kostendämpfung im Gesundheitswesen eben keine Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften, sondern mündige Patienten und eigenverantwortliche Versicherte, und wie sollen die beabsichtigten weiteren Reform- und Sparvorschläge in den kommenden Jahren ihre Wirkung entfalten, wenn nicht per Gesetz, Verordnung oder Vorschrift?