Notwendigkeit eines "Stoßdämpfers" bei Rabattverträgen für Arzneimittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz, dass bei den Rabattverträgen für Arzneimittel ein „Stoßdämpfer“ benötigt werde, da „man als Hersteller ja keine Chance gegen eine große Krankenkasse“ habe (vgl. hierzu auch „Einladung zur Manipulation“ in DER SPIEGEL vom 20. September 2010), und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?