Notwendigkeit eines Ausländerwahlrechts und wirksame Erhöhung der Einbürgerungszahlen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Frage der Notwendigkeit eines Wahlrechts auch für dauerhaft hier lebende Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus dem Umstand, dass sich trotz der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in seinen Urteilen zum kommunalen Ausländerwahlrecht vom 31. Oktober 1990, der demokratischen Idee einer Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten staatlichen Herrschaft Unterworfenen könne insbesondere durch Einbürgerungserleichterungen entsprochen werden, seitdem der Anteil der nichtdeutschen Bevölkerung und zugleich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer dieser Menschen deutlich erhöht hat, und wie will die Bundesregierung ohne gesetzliche Einbürgerungserleichterungen die Zahl von Einbürgerungen wirksam erhöhen, die weiterhin sehr gering ist und deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegt?