Notwendigkeit einer nachträglichen Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist es notwendig, das Bundesschienenwegeausbaugesetz nachträglich zu ändern, um die voraussichtlich erst 2017 vollständig bewerteten Projekte des sogenannten Potentiellen Bedarfs umsetzen zu können, da die Ausbaugesetze für Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 noch im Jahr 2016 verabschiedet werden sollen?