Notwendigkeit einer Meldebescheinigung bei einem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung verlangt nach Kenntnis der Bundesregierung der Beitragsservice bei Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung von den Antragstellenden den Nachweis einer Meldebescheinigung für Haupt- und Nebenwohnung des Antragstellenden, deren Erlangung Zeit und Geld dem Antragstellenden abverlangt, wenn doch die Erhebung bzw. Aufforderung zur Leistung des Rundfunkbeitrags aufgrund der Meldung des Beitragspflichtigen für Haupt- und/oder Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt vom Beitragsservice durchgeführt wird, die Meldung beim Einwohnermeldeamt also dem Beitragsservice bekannt ist?