Notwendigkeit einer deutschen Sozialversicherungsbescheinigung bei Kurzaufenthalten im EU-Ausland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält die Bundesregierung die Verpflichtung für praxistauglich und verhältnismäßig, dass selbst bei kürzesten Aufenthalten im EU-Ausland jeweils ein eigenes Dokument PD A1 (die deutsche Sozialversicherungsbescheinigung) verlangt wird, und welche Initiativen ergreift sie, um den damit verbundenen Aufwand zu reduzieren?