Notwendigkeit der Anwesenheit deutscher Staatsangehöriger im Falle des Einsatzes von Taurus-Marschflugkörpern in der Ukraine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich erforderlich, dass beim Einsatz von TAURUS-Marschflugkörpern die Anwesenheit deutscher Staatsangehöriger (z. B. Angehöriger der Bundeswehr) am unmittelbaren Ort des Einsatzes (z. B. in der Ukraine) zwingend notwendig ist, und welche juristischen Gründe (bitte auflisten) werden derzeit von der Bundesregierung geprüft, die gegen eine Lieferung von TAURUS an die Ukraine sprechen könnten?