Notwendige Durchfahrtshöhe der Brücken für die Ermöglichung des dreilagigen Containerverkehrs auf der Elbe; Einschränkung dieses Verkehrs in der Vergangenheit durch zu geringe oder zu hohe Wassertiefe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vor dem Hintergrund der Ankündigung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) am 5. März 2013 in Magdeburg, die Elbe in Zukunft für dreilagigen Containerverkehr nutzen zu wollen, frage ich die Bundesregierung, von welcher Durchfahrtshöhe geht die Bundesregierung aus, und an wie vielen Tagen wäre in der Vergangenheit wegen zu geringer Brückenhöhen in Magdeburg, Schönebeck oder Barby der dreilagige Verkehr bei zu hoher Wasserführung behindert worden (bitte Angaben ab 1997)?<br /> <br /> Welche Mindestfahrrinnentiefe legt die Bundesregierung für den dreilagigen Verkehr zugrunde, und an wie vielen Tagen wäre ihrer Kenntnis nach dieser dreilagige Containerverkehr in der Vergangenheit wegen zu geringer Wassertiefen der Elbe zwischen Schöna–Dresden bis nach Dömitz–Lauenburg nicht möglich gewesen (bitte Angaben ab 1997)?