Notwendige Änderungen des Abwasserabgabengesetzes (G-SIG: 11001552)
Vorlage eines Dritten Gesetzes zur Änderung des AbwAG durch die Bundesregierung: jährliche Anhebung des Abgabesatzes um 10 DM, Einführung von Ammoniumstickstoff und Phosphor als Schadstoffparameter, Erhebung der Abgabe von Indirekteinleitern, Begrenzung der Abgabeminderung bei Abwasserreinigung auf 50% der Abgabe, Veröffentlichung der Abgabebescheide