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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-258877

Notunterkünfte für Vertriebene in der syrischen Provinz Idlib

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit befinden sich die von der Bundesregierung mit 25 Millionen Euro unterstützten zu bauenden Notunterkünfte für Vertriebene in der syrischen Provinz Idlib (dpa vom 31. Januar 2020) in der sogenannten &quot;Sicherheitszone&quot;, vor dem Hintergrund, dass die Errichtung einer türkischen &quot;Sicherheitszone&quot; gegen Völkerrecht verstößt und jegliche Formen der An- bzw. Umsiedlung geschützter Personen in besetzten Gebieten gemäß Artikel 49 der 4. Genfer Konvention von 1949 untersagt sind (Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 &ndash; 3000 &ndash; 116/19, S. 12), und inwieweit präjudizieren entsprechende Hilfen für den türkischen Roten Halbmond nach meiner Auffassung den Status der Türkei als Besatzungsmacht?