Notmaßnahmen gegen das Waldsterben durch Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Kraftfahrzeugen (G-SIG: 10000655)
Reduzierung der Schadstoffemissionen durch Änderung § 3 Abs. 3 StVO betr. Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften auf 80 km/h sowie auf 100 km/h auf Autobahnen