Notfonds für tierhaltende Betriebe einrichten
Einrichtung eines Notfonds für tierhaltende Betriebe zur Finanzierung von Beihilfen bei ungeklärten oder noch nicht amtlich anerkannten Tiererkrankungen: Ausgestaltung gemäß den rechtlichen Vorgaben der Welthandelsorganisation sowie der Europäischen Union und ggf. Einsatz für die Änderung der Notifizierungsregeln, Einplanung von 10 Mio Euro im Bundeshaushalt 2013 sowie Anpassung in den Folgehaushalten