Notfallzulassungen für Rübenbeizen mit neonicotinoiden Wirkstoffen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Worauf bezieht sich die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner in ihrer Aussage von Dezember 2018, dass keine Notfallzulassungen für Rübenbeizen mit neonicotinoiden Wirkstoffen erteilt werden (www.agrar zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/saatgutbeizung- kloeckner-enttaeuscht-ruebenbauern-85602), und inwieweit wird diese Äußerung Auswirkungen auf die aktuell beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorliegenden fünf Anträge für neonicotinoide Wirkstoffe zur Behandlung von Zuckerrüben-Saatgut haben (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6832)?