Notfallzulassung des Pestizids "Goldor Bait"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die vom BVL genehmigte Notfallzulassung (vgl. die Fachmeldung des BVL vom 28. Januar 2014) des Fipronil-haltigen Pestizids Goldor Bait für 120 Tage angesichts der Tatsache, dass der Wirkstoff wegen seiner Bienengefährlichkeit in der Europäischen Union verboten ist und selbst vom BVL noch im Herbst 2013 für das Jahr 2014 verboten wurde, und wie kann bei einem Einsatz des Pestizids die Auswirkung auf Nichtzielorganismen verlässlich auf ein Minimum reduziert werden?