Nichtverpflichtung der Offenlegung des Status der Langzeitarbeitslosigkeit beim Arbeitgeber durch das Mindestlohngesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, wonach Langzeiterwerbslose nach dem beschlossenen Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht verpflichtet sind, dem Arbeitgeber ihren Status der Langzeitarbeitslosigkeit offenzulegen (WD 6 – 3000 – 163/14 oder Berichterstattung in der FAZ vom 6. Oktober 2014, "Die Mindestlohn-Ausnahme für Langzeitarbeitslose läuft ins Leere, Gutachten: Datenschutz schränkt Zumutbarkeitsregeln ein"), und welche Probleme und offenen Fragen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der praktischen Umsetzung der Ausnahmeregelung vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose?