Nichtuniformierte Begleitpersonen bei der Rücküberstellung von Hamburg nach Rom im November 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welcher Behörde gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung die (nichtuniformierten) Begleitpersonen, die sich bei der Rücküberstellung nach der Dublin-III-Verordnung am 22. November 2018 von Hamburg nach Rom, über die der Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. am 26. November 2018 berichtete (www.nds-fluerat. org/35560/aktuelles/gewalttaetige-dublin- massenabschiebung-der·bundespolizei/), als Polizisten ausgegeben haben, aber lediglich Westen mit der Aufschrift "Eskorte" trugen (bitte auch die jeweilige Amtsbezeichnung nennen), und wie bewertet die Bundesregierung die Einschränkungen oder Aufhebungen der körperlichen Bewegungsfreiheit (Fesseln) durch die "Eskorte" während des Vollzuges?