Nichtteilnahme Ungarns und Polens an der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass Ungarn und Polen derzeit nicht der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) beitreten (www.rnd.de/politik/bundestag-grunes-licht-fur-europaische-staatsanwaltschaftXOOD7LXES6HNQYLXTLOBAA5QRU.html) wollen, wodurch die Verwendung finanzieller Hilfen im EU-Haushalt auch durch deutsche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nur bedingt kontrolliert werden kann, und wie will die Bundesregierung die beiden Länder zur Teilnahme bewegen?