Nichtherausgabe aktueller Unterlagen an den Gutachter der Stadt Leinfelden-Echterdingen durch die Deutsche Bahn
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Deutsche Bahn AG (DB AG) nach meiner Information dem Gutachter der Stadt Leinfelden-Echterdingen trotz dessen Nachfrage nicht alle Unterlagen (insbesondere nicht das aktuelle Fahrplankonzept) zur Verfügung gestellt hat und der Gutachter daraufhin auf Grundlage von möglicherweise falschen Fahrplandaten seine Expertise über Auswirkungen auf den Betrieb der S-Bahn erstellt hat, und hält es die Bundesregierung bei der notwendigen erneuten Betriebssimulation für erforderlich, dabei auch die Bahnstrecken im Schönbuch, im Ammertal und im Strohgäu mit in die Bewertung einzubeziehen?</p>