Nichtgewährung der Familien- oder Verheiratetenzulage für an deutschen Botschaften im Nahen und Mittleren Osten beschäftigte weibliche Ortskräfte
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Trifft es zu, dass in einer oder mehreren Botschaften der Bundesrepublik Deutschland im Nahen und Mittleren Osten die dort angestellten weiblichen Ortskräfte gegenüber den männlichen dadurch diskriminiert werden, dass ihnen die Familien- oder Verheiratetenzulage verwehrt wird, weil dies nach nationaler Gesetzgebung des jeweiligen Landes möglich ist, obwohl dies dem deutschen Grundgesetz widerspricht und obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz den deutschen Staat zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung und zum Hinwirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile verpflichtet?</span>